Qualifikation nach § 34a

 

 

 

WOZU BENÖTIGE ICH DIE §34A Qualifikation ?

 

Die Tätigkeit im  bei einem Sicherheitsdienst verlangt ein hohes Maß an Verantwortung und das nötige Fachwissen, Know-How  sowie die Fähigkeiten, die zum Schutz fremden Lebens und Eigentums notwendig sind. Aus diesem Grund gibt der Gesetzgeber klare Richtlinien und Regelungen für die Eignung und Voraussetzung zur Arbeit im Sicherheitsgewerbe vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit auf selbständiger Basis oder in Form eines Anstellungsverhältnisses oder als Azubi ausgeführt wird. Beides wird durch den Paragraphen 34a  der Gewerbeordnung geregelt.

 

Bei der „Qualifikation  nach §34a der Gewerbeordnung“ handelt es sich um eine notwendige behördliche Legitimationsstufe im Bereich des Sicherheits- und Bewachungsgewerbes.

Nach Bestehen der §34a Sachkundeprüfung oder Besuch der Unterrichtung nach §34a erhälts du quasi das gesetzliche OK! und es steht dir Türen für die Arbeit im bei in der Sicherheitsbranche offen. 

 

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH  ERFÜLLEN?

Diese Qualifikation belegt die fachliche und menschliche Eignung einer Person für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe und wird von der IHK nach erfolgreichem Bestehen der Sachkundeprüfung ausgestellt.

 

Um die Sachkundeprüfung bei der IHK abzulegen sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich.  Hier findest Du die  ausführliche Informationen und Voraussetzungen. 

 

Wir wünschen Dir viel Erfolg!

 

Bei weiteren Fragen ruf uns gerne an.